Sdggmrs(s) 738

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T3000e_T300es
Ende des Sliders

Artikel: Sdggmrs(s) 738

Doppel-Taschenwagen mit sechs Radsätzen  für  den Transport von Sattelanhängern, Großcontainern und Wechselbehältern.

Technische Details

Ladelänge (mm)

2 x 16.185

Ladehöhe (mm)

1.155

Durchschnittl. Eigengewicht (kg)

34.800

Höchstgeschwindigkeit (km/h)

120

Internationale Verwendungsfähigkeit

TEN, GE, G1

Kleinster Gleisbogenhalbmesser (m)

75

Feststellbremse

mit und ohne Feststellbremse

Individuelle Daten

Basisebene für Sattelanhänger SO (mm)

270

Einstellbare Stützbockhöhen (mm)

880, 980, 1130

Max. Sattelanhänger-zuladegewichte

2 x 40,0 t

Kompatibilitätskode

"e"

Vereinbarungsraster für Korrekturziffer

+6 = CH-D-DK-S-NL-N-B / 0 = A-F-I-PL

Beiladevarianten Wechselbehälter- u. Containerlängen (je Wagenhälfte)

2*20' – 24'; 1*23' + 1*26'; 1*40' – 45'; 1 SAnh

Beladevarianten Stützbockhöhe (je Wagenhälfte)

880 / 980 / 1130 mm

Lastgrenzen

Durchschnittl. Eigengewicht 34,8 t

mit und ohne Feststellbremse

T3000e = Sdggmrss 

A

B

C

D

S

61,0t

73,0t

85,0t 

100,0t

SS

61,0t

73,0t

85,0t

85,0t

T3000es = Sdggmrs

A

B

C

D

S

61,0t

73,0t

85,0t 

100,0t

120

00,0

00,0

00,0

00,0

Sonstige Vermerke:

Der 6-achsige Doppel-Taschenwagen Sdggmrs(s) 738 in Gelenkausführung ist zum Transport von kranbaren Sattelanhängern geeignet. Die Möglichkeit zum Transport von Wechselbehältern und ISO-Containern ist gewährleistet. Vor der Beladung des Wagens mit Wechselbehältern oder ISO-Containern muss die Stützbockhöhe von 88 cm eingestellt werden.

Die Sattelanhänger werden nur mit ihrem Sattelzapfen im Stützbock fixiert und verriegelt. Radvorleger in der Ladetasche sind nicht vorhanden. Der Stützbock hat auf dem Wagen eine fixe Position. Der Stützbock ist zum Schutz des Sattelzapfens vor Überlastungen mit Crash-Elementen ausgerüstet. Für den Transport von Sattelanhängern mit unterschiedlichen Aufsattelhöhen (88, 98 und 113 cm) ist der Stützbock mit einer 3-fach Höhenverstellung ausgerüstet.

Der Wagen entspricht den Rangierbedingungen der Wagen des Kombinierten Verkehrs. Das Ablaufen lassen oder Abstoßen des beladenen Wagens ist verboten!

Für die rangiertechnische Behandlung des unbeladenen Wagens gibt es keine Einschränkung. Jede Taschenwagenhälfte kann wie folgt beladen werden:

  • Mit 1 Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse  40 t
  • Mit 2 Wechselbehältern der Längengruppe 20 – 24
  • Mit 1 Wechselbehälter der Längengruppe 26 + 1 Wechselbehälter der Längengruppe 23
  • Mit 2 ISO-Containern 20´ oder 1 ISO-Container 40´

Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit!