Güterwagen-Vermietung

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Guterwagen, Rangierbahnhof von oben

Güterwagen-Vermietung

 Engpässe einfach überbrücken

Mieten Sie je nach Verfügbarkeit Güterwagen in Deutschland, um etwa kurzfristige Lagerengpässe zu überbrücken. Den vertraglichen Abschluss sowie die operative Abwicklung erledigt das Güterwagenmanagement im Kundenservice für Sie.

Mit folgenden Rahmenbedingungen können Sie rechnen, wenn Sie - etwa zur Überbrückung von Lagerengpässen - verfügbare Güterwagen mieten:

  • Sie können Mietverträge über die Dauer von bis zu drei Monaten abschließen (Verlängerung nach erneuter Prüfung möglich). Dadurch können wir flexibel disponieren und zum Beispiel nur Wagen vermieten, die gerade abkömmlich sind. Die Miete wird ab dem ersten Tag für den im Vertrag vereinbarten Zeitraum (keine rückwirkende Vermietung) berechnet.
  • Bei jeder Vermietung (ohne Frachtvor- oder -nachlauf) wird eine Pauschale für das Bereitstellen der Wagen an den Güterverkehrsstellen bzw. Gleisanlagen berechnet.
  • Gibt der Mieter die Güterwagen nicht zum vereinbarten Termin zurück, hat er für jeden weiteren Kalendertag ein Entgelt an DB Cargo zu zahlen, dessen Höhe sich nach den Standgeldsätzen gemäß "Preise und Konditionen" in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Dieses wird nicht erhoben, wenn der Mieter die Wagen zwar rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt hat, jedoch die Abholung der Wagen erst nach dem vereinbarten Termin stattfindet.
  • Bestellte Güterwagen kann der Mieter bei einer rechtskräftigen Einzelvereinbarung bis zu dem Mietbeginn vorangehenden Arbeitstag um 10 Uhr unentgeltlich abbestellen. Bei einer Abbestellung nach diesem Zeitpunkt, aber vor Mietbeginn, wird die erwähnte Bereitstellungspauschale berechnet.


Weitere Fragen zur Güterwagenvermietung beantwortet Ihnen gerne unser Kundenservice.


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