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Zweimuldiger Schüttgutkippwagen mit vier Radsätzen und elektrohydraulischer Betätigung. Für den Einsatz als Einzelwagen, in Wagengruppen oder in Ganzzügen besitzt er eine autarke Wagentechnik, die eine von äußeren Energiequellen unabhängige Entladung ermöglicht. Das Schüttgut kann als Nah- oder Weitablage abgegeben werden. Bei geeignetem Ladegut ist ein dosiertes Abkippen möglich. Der Entladeprozess läuft automatisch und programmgesteuert ab.
Technische Details
Laderaum (m3) | 36,0 (2 x 18,0) |
Breite der Beladeöffnung (mm) | 2.790 |
Länge der Beladeöffnung (mm) | 4.280 (je Kasten), 10.320 (je Wagen) |
Durchschnittl. Eigengewicht (kg) | 28.500 bis 30.000 |
Höchstgeschwindigkeit (km/h) | 120 |
Internationale Verwendungsfähigkeit | RIV |
Kleinster Gleisbogenhalbmesser (m) | 75 |
Erstes Lieferjahr oder Baujahr der z. Z. ältesten Wagen | 1996 |
Feststellbremse | mit und ohne Feststellbremse |
Bauart der Bremse | KE-GP-A |
Anzahl der Bremszylinder (Stck.) | 1 |
Durchmesser der Bremszylinder (mm) | 406 |
Art der Lastabbremsung | automatisch |
Bauart der Puffer | Uerdingen mit ETH-Kombistoßdämpfer |
Puffertellerabmessungen (mm) | 450 x 340 |
Automatische Kupplung | vorbereitet |
Bauart des Steuerventils | KE 2dSL-ALB/d8 |
Individuelle Daten
Höhe der Beladeöffnung (mm) | 3.512 |
Kippwinkel des Kastens | 45° |
Kippantrieb Energieversorgung | autark, über Batterie |
Kippantrieb Batterieladung | über Achsgenerator |
Kippantrieb Kapazitätsverbrauch pro Entladung (Ah) | 5 bis 10 |
Kippantrieb nach Wagenentladung | mind. 20 km ab 30 km/h |
Kippbewegungen | über zwei Hydraulikzylinder je Kasten |
Lastgrenzen
Eigengewicht > 28,5 t ≤ 29,0 t
mit und ohne Feststellbremse
A | B1 | B2 | C2 | C3 | C4 | D2 | D3 | D4 | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
S | 29,0 t | 29,0 t | 43,0 t | 45,0 t | 53,0 t | 53,0 t | 45,0 t | 54,5 t | 61,0 t | |
120 |
DB | CM2 | CM3 | CM4 |
---|---|---|---|
100 | 45,0 t | 54,5 t | 55,0 t |
Sonstige Vermerke:
Der Wagen ist zum Transport von witterungsunempfindlichem Schüttgut wie Kies, Schotter, Split, Bauschutt (mit einer max. Kantenlänge von 40 cm) und Erdaushub usw. vorgesehen.
Der Aufbau besteht aus zwei einzeln kippbaren Kästen mit einem Fassungsvermögen von je 18 m³ (in Summe 36 m³ Fassungsvermögen je Wagen), die wahlweise nach rechts oder links gekippt werden können. Dabei besteht die Möglichkeit, die Abwurfweite in zwei Stufen zu variieren; „nah" für die Tiefbunkerentleerung und „weit" für das ebenerdige Abkippen. Für die Bedienung des Wagens befinden sich an den Stirnwänden zwei diagonal angeordnete Bedientableaus. Der gesamte Kippvorgang erfolgt nach Vorwahl der gewünschten Funktion vollautomatisch. Die entsprechenden Magnetventile werden dabei elektrisch angesteuert.
Der Fahrzeugrahmen setzt sich zusammen aus einem kastenförmigen Langträger und zwei Kopfstücken sowie insgesamt vier angeflanschten Trägern für die Abstützung der Drehgestelle. Die Kopfstücke haben feste Zuganschläge für die Aufnahme der Zugeinrichtung. Der Kasten besteht aus Stirnwänden, Seitenklappen, Seitenklappenverriegelung, Seitenklappenöffnung und der hydraulischen Kippeinrichtung.
An der Unterseite jedes Kastens befinden sich Lagerstellen, welche die Verbindung mit dem Fahrzeugrahmen herstellen. Innerhalb der Stirnwände befinden sich die Lagerstellen für die Seitenwandöffnung und die Seitenklappenverriegelung. In den ersten beiden Langträgern der Seitenklappe sind die Lagerzapfen eingeschweißt. Die Seitenklappen werden durch Haken über Kniehebel hydraulisch verriegelt. Dabei wird jeder Haken über einen eigenen Hydraulikzylinder angesteuert.
Der Hebelmechanismus zum automatischen Öffnen und Schließen der Seitenklappen während des Kippvorganges ist in den Stirnwänden der Kippmulde untergebracht. Den Druckölstrom für die Klappen- und Kastenzylinder liefert eine Elektrohydraulikpumpe. Bei Ausfall des elektrohydraulischen Kippantriebes (z. B. entladene Batterie) können mittels Handpumpe und Betätigung der Handnotbetätigung an der entsprechenden Wegeventilgruppe die Hydraulikzylinder bewegt werden. Eine detaillierte Anweisung für das Vorgehen bei Ausfall ist in jedem Wagen im Batteriekasten deponiert. Der Wagen darf nur von eingewiesenem und befähigtem Personal, unter Beachtung der hierfür gültigen Bedienungsanleitung, bedient werden. Für die Bedienung des Wagens durch „Dritte" trifft die DB AG entsprechende Regelungen mit den Kunden.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit!