Samms 709

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Samms 709

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 Samms 709

Drehgestellflachwagen mit sechs Radsätzen, mit Rungen, Stirnwandklappen und klappbaren Ladeschwellen, jedoch ohne Seitenwandklappen. Der Wagen ist hauptsächlich für den Brammentransport bestimmt.

Technische Details

Ladebreite (mm)

2.585

Ladehöhe (mm)

1.200

Ladefläche (m2)

46,0

Durchschnittl. Eigengewicht (kg)

30.881

Höchstgeschwindigkeit (km/h)

120

Internationale Verwendungsfähigkeit

RIV

Kleinster Gleisbogenhalbmesser (m)

75

Erstes Lieferjahr oder Baujahr der z. Z. ältesten Wagen

1977

Feststellbremse

mit Feststellbremse

Bauart der Bremse

KE-GP

Anzahl der Bremszylinder (Stck.)

2

Durchmesser der Bremszylinder (mm)

355

Art der Lastabbremsung

zweistufig, mechanisch, von Hand umzustellen

Bauart der Puffer: Endkraft (kN)

590

Bauart der Puffer: Hub (mm)

105

Puffertellerabmessungen (mm)

Ø 450

Automatische Kupplung

vorbereitet

Lose Wagenbestandteile

12 Einsteckrungen

Bauart des Steuerventils

KE 1adSL

Individuelle Daten

Ladelänge zwischen den Stirnwänden (mm)

15.000

Lastgrenzen

Eigengewicht > 30,5 t ≤ 31,0 t

mit Feststellbremse

A

B1

B2

C

D

S

44,0 t

51,0 t

56,0 t

65,0 t

74,0 t

120

DB

CE

100

89,0 t

Einzellasten

m

über die Auflagelänge verteilt

a-a

3,0

63,0

b-b

5,0

74,0

c-c

7,0

89,0

d-d

9,0

89,0

Sonstige Vermerke:

Der Wagen dient mit aufgeklappten Ladeschwellen zur Beförderung von schweren Walzprofilen und anderen sperrigen Gütern. Mit eingeklappten Ladeschwellen, also mit ebener Ladeebene, eignen sich die Wagen mit dem Nummernkreis 31 80 4865 000-2 bis 999-5 auch zum Transport schwerer Kettenfahrzeuge. Für das Be- und Entladen dieser Fahrzeuge sind befahrbare Stirnwandklappen und Abstützungen vorhanden. Bei den übrigen Wagen dieser Bauart wurden die Abstützungen stillgelegt.

Die Wagenbrücke ist eine in Rahmenbauweise ausgeführte Schweißkonstruktion, deren Hauptbauteile aus St 52 bestehen. Die Hauptbelastungen werden von den äußeren Langträgern aus IPE 600 aufgenommen. Die Pufferträger sind so ausgebildet, dass später ohne große Änderungen die AK eingebaut werden kann.

Der Fußboden besteht aus Kiefernbohlen mit den Abmessungen 70 x 200 mm; er kann eine Radlast von 5,0 t aufnehmen. Im Fußboden sind 6 geteilte klappbare Ladeschwellen eingebaut.

Das Fahrzeug hat auf jeder Längsseite 6 Einsteckrungen und an jeder Stirnseite je 2 versenkbare Rungen (Fallrungen). Die Stirnwandklappen sind umlegbar. Die Einsteckrungen lagern, wenn sie nicht gebraucht werden, in Taschen an den Außenlangträgern. Die abgesenkten Fallrungen liegen noch innerhalb des Umgrenzungsprofils, so dass der Wagen auch mit abgesenkten Fallrungen und umgelegten Stirnwandklappen gefahren werden kann.

Die Wagen sind mit einer bodenbedienbaren Feststellbremse ausgerüstet. Einige Wagen aus dem Nummernkreis 31 80 4864 000 bis 516 sind für bestimmte Verkehre (runde Stranggussblöcke) mit 3-teiligen Ladeeinheiten (Ladegestelle) ausgestattet. Hierfür gelten besondere Beladungs- und IH-Anweisungen.

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