Ladefristen & Standgeld

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Waggons in Rangierbahnhof DB Cargo

Ladefristen & Standgeld

 Auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtet

Zur Be- und Entladung räumen wir Ladefristen ein. In Abstimmung mit dem Vertrieb können Sie auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete, realistisch bemessene Ladezeiten mit uns vereinbaren. Ihre Nutzung der Wagen innerhalb der Ladefristen ist im Frachtpreis enthalten.

Sollte es zu Problemen bei der Rückgabe kommen, zum Beispiel durch eine Ausnahmesituation wie Produktionsstörungen, und die vereinbarte Ladefrist reicht nicht aus, wird ihnen ein Wagenstandgeld nach den gültigen Preisen und Konditionen der DB Cargo AG berechnet.

  • Bedarfstag (ggf. Beginn der einzelnen Verladeschichten) und Stellzeit
  • Anzahl und Gattung der benötigten Güterwagen
  • Mögliche Ersatz-Wagengattungen
  • Gutart und Gewicht der Wagenladung (ggf. Anzahl, Länge, Gewicht der Einzelstücke)
  • Empfangsbahnhof und Stellplatz (bei internationalen Transporten auch Empfangsland mit gewünschtem Leitungsweg)
  • Geforderte Beförderungsart

Außergewöhnliches nicht ausgeschlossen

Bei unseren Güterwagen ist für Sie alles drin - auch Außergewöhnliches. Transporte etwa, bei denen das zulässige Lademaß oder die zulässige Meterlast überschritten werden.
Für hierfür erforderliche besondere betriebliche Maßnahmen und die speziellen Vorbereitungen wenden Sie sich bitte drei Wochen vor Beginn des gewünschten Transports an Ihren Kundenberater. Nach Abschluss der Vorbereitungen werden Sie von dort aus informiert und können bestellen.
Ihr Kundenberater oder Kunden-Serviceteam informiert Sie auch zu allen Transportfragen und möglichen Besonderheiten bei der Be- und Entladung von Güterwagen, auch im Verkehr mit ausländischen Bahnen. Auch unsere Fachleute vom Verladeberatungsservice in den Niederlassungen helfen bei Bedarf weiter.


Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unseren Expert:innen auf

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